Landesregierung

Regierung des Bundeslandes.

(Staatsregierung): die Spitze der Exekutive in den Ländern (in Berlin, Bremen und Hamburg: „Senat”, in Bayern: „Staatsregierung”). Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten (in Bremen und Hamburg: Erster Bürgermeister, in Berlin: Regierender Bürgermeister) und den Landesministern (Staatsminister), teilweise auch den Staatssekretären (z.B. Bayern).

Übliche Bezeichnung der Regierung (s. Regierung 1, 2) eines Landes (s. Länder), in den Stadtstaaten Senat, in den Freistaaten Bayern und Sachsen Staatsregierung genannt.




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