Lebenspartnerschaftsähnliche Partnerschaft

Im Sozialrecht :

Eine lebenspartnerschaftsähnliche Partnerschaft liegt bei nicht eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnern vor, die in Notlagen füreinander eintreten wollen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird das Einkommen und Vermögen des Lebenspartners, das dessen eigenen Bedarf übersteigt, auf das Arbeitslosengeld II des Partners angerechnet (§§7, 9 SGB II). Einkommen und Vermögen des lebenspartnerschaftsähnlichen Lebenspartners wird ferner in der Sozialhilfe berücksichtigt.




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