Leihhausvon Staat und Gemeinde oder privatem Unternehmer betriebene Pfandanstalt, die gegen Verpfändung von Sachen kurzfristig Geld ausleiht. Der Pfandwert wird durch vereidigte Sachverständige festgestellt, das Darlehen einschliesslich Zinsen liegt mindestens 20-25 % unter dem Schätzwert. Der Darlehensnehmer erhält einen Pfand- oder Leihschein. Bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung werden die Pfänder öffentlich versteigert.
Weitere Begriffe : Anfall der Erbschaft | Strenges Recht | Eigenbedarf |
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