Lernmittelfreiheit

heißt der Grundsatz, dass die erforderlichen Schulbücher und z. T. auch andere Lernmittel an den öffentl. Schulen (mittelbar auch an Privatschulen) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Grundsatz ist nicht lückenlos verwirklicht. Teilweise wurde oder wird ein Büchergeld erhoben.




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