Liberaler Rechtsstaat

(kein Rechtsbegriff) wird eine staatliche Ordnung genannt, welche die Ziele des Liberalismus verwirklichen will, also bestrebt ist, dem Staatsbürger eine möglichst weite freiheitliche Sphäre mit möglichst wenigen staatl. Eingriffen zu belassen. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass die Macht des Staates in Schranken gehalten wird, insbes. durch seine Bindung an Gesetz und Recht und die umfassende Garantie von Grundrechten (s. a. Rechtsstaat). Auf wirtschaftlichem Gebiet erstrebt der liberale Staat eine freiheitliche Entwicklung durch Unterlassen staatlicher Interventionen.




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