Lombardgeschäft

oder Lombardkredit nannte man die Hergabe von Darlehen (z. B. bei Überziehung eines Girokontos) durch Bankinstitute gegen Bestellung eines Pfandrechts (meist an hinterlegten Wertpapieren, sog. Effektenlombard; bei Warenlagern - Warenlombard - meist Sicherungsübereignung). S. heute Offenmarktpolitik.




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