Macht

ist die umfassendere Handlungsmöglichkeit. Fremde M. (z. B. § 93 I StGB) ist die außerhalb der Bundesrepublik bestehende, mit öffentlicher Gewalt ausgestattete Einrichtung auf höchster Ebene, insbesondere jede ausländische Regierung. Tatsachen, die vor ihr geheimgehalten werden müssen, sind Staatsgeheimnisse.




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