Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Da die Krankenkassen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung sowie der Vorsorgeleistungen häufig gutachterliche Stellungnahmen von Ärzten einholen müssen, benötigen sie medizinische Beratung. Diese leistet der so genannte Medizinische Dienst.
Die damit befassten Ärzte dürfen zwar nicht in laufende Behandlungen von Versicherten eingreifen, arbeiten aber üblicherweise mit den behandelnden Ärzten der betreffenden Personen zusammen. Außerdem haben sie die Aufgabe, die Krankenkasse bei Verhandlungen mit Krankenhäusern, Ärzten oder Pharmaunternehmen zu beraten.




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