militärische Straftat

Im Wehrstrafgesetz(WStG) eine besonders geregelte Straftat, welche den Verstoß gegen spezifische militärische Pflichten sanktioniert (§2 Nr. 1 WStG). Die militärischen Straftaten sind Teil des Wehrstrafrechtes. Sie lassen sich einteilen in Straftaten, die gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung (§§ 15-18 WStG), die Pflichten des Untergebenen (§§ 19-29 WStG), die Pflichten des Vorgesetzten (§§ 30-41 WStG) und andere militärische Pflichten (§§ 42-48 WStG) verstoßen. Als Teil des Wehrstrafgesetzes sind die militärischen Straftaten Sonderdelikte.




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