Monokratie

(griech. Einzelherrschaft), Art der Diktatur.

(griech. [F.] Alleinherrschaft) ist die Staatsform der Alleinherrschaft eines Einzelmenschen (z. B. Monarchie, Diktatur). Im Verwaltungsrecht bildet die monokratische Organisationsform einer Behörde den Gegensatz zur kollegialen Organisationsform. Bei jener stehen die behördlichen Befugnisse dem Leiter der Behörde, der sie delegieren kann, bei dieser einem Kollegium zu. Lit.: Zippelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007

bedeutet die Alleinherrschaft einer Einzelperson. Hauptform der M. ist die (erbliche) Monarchie.




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