Multilaterale Abkommen

auch Kollektivvertrag, im Völkerrecht Verträge mehrerer Staaten; sie treten i.d.R. erst in Kraft, wenn die Ratifikationsurkunden (Ratifizierung) einer bestimmten Zahl von Unterzeichnerstaaten hinterlegt sind.

sind mehrseitige völkerrechtliche Verträge (im Gegensatz zu bilateralen, d. h. zweiseitigen Abkommen).




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