Nationalsozialistische Kennzeichen

vor allem das Hakenkreuz, dürfen nicht mehr geführt werden.

d. h. Kennzeichen der durch MRG Nr. 5 (MRABl. Nr. 1 S. 18, Nr. 3 S. 10) verbotenen NSDAP, ihrer Gliederungen oder angeschlossenen Verbände dürfen nicht verwendet, Gegenstände mit solchen K. dürfen nicht bereit gehalten werden (Kennzeichen verbotener Vereinigungen).




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