Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): vom Freistellungsbescheid i. S. d. § 155 Abs. 1 S.2 AO zu unterscheidende Bescheinigung des Inhalts, dass ein Steuerfestsetzungsverfahren voraussichtlich nicht stattfinden wird und dass deshalb ein Verfahren über eine Kapitalertragsteuer-Erstattung in Betracht kommt.  
  
   
 Weitere Begriffe : Ehebetrug, Eheerschleichung | Straflose Nachtat (Vortat) | Wahlvermächtnis  | 
					      
      			      				
 
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