Nominalitätsgrundsatz

(Nominalitätsprinzip, Nominalismus) ist der ungeschriebene währungsrechtliche Grundsatz, wonach Verbindlichkeiten, die in einer Währung festgelegt sind, von Wertänderungen dieser Währung, z. B. infolge von Inflation oder Aufwertung, nicht berührt werden. Der Wert der Schuld bemisst sich nach dem Nennbetrag, nicht dem inneren Wert des Geldes (Geldsummenschuld, Geldschuld, 1). Ausnahmen lässt die Rechtsprechung nur in sehr engen Grenzen zu (Geschäftsgrundlage). Vgl. zu Wertsicherungsklauseln Geldschuld (2).




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