Normenkollision

Zusammentreffen gleichrangiger Rechtsnormen mit gegensätzlichem Inhalt. N. entsteht u. a. dadurch, dass in verschiedenen Gesetzen aufgrund der unterschiedlichen Ausgangspunkte zum gleichen Tatbestand einander widersprechende Regelungen getroffen werden. Soweit nicht eine Kollisionsnorm besteht, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, im Falle der N. eine Lösung zu finden.

Treffen auf denselben Sachverhalt inhaltlich gegensätzliche Rechtsnormen gleichen Ranges zu, so muss der Widerstreit, sofern nicht eine Kollisionsnorm (Internationales Privatrecht) eingreift, im Wege richterlicher Rechtsfindung gelöst werden.




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