| Nutzungsänderungist die Änderung der Benutzungsart. Im Baurecht ist eine N. anderweitiger Gebrauch eines Bauwerks (z. B. als Gewerberaum statt als Wohnraum). Diese N. bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Lit.: Lenz, G., Planungshilfen zur Nutzungsänderung, 1989 
  
   
 Weitere Begriffe : Sozialisierung | Verstoß gegen die guten Sitten, Körperverletzung | Vereinbarungsdarlehen | 
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