Oberfinanzdirektion(OFD) ist die zwischen Finanzministerium und Finanzamt stehende Behörde der Finanzverwaltung. Sie ist teils Bundesbehörde, teils Landesbehörde. Die Zahl der Bundesabteilungen bei einer O. wurde 1998 auf 8 beschränkt (u. a. Karlsruhe, Nürnberg, Köln, Koblenz, Erfurt, Hannover). 
  
   
 Weitere Begriffe : Ablaufshemmung | Beförderungspflicht | Anhalten  | 
					      
      			      				
 
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