Oberhof, Oberhofgericht

Mittelalterliches Stadtrecht: Ein Recht, welches sich eine Stadt selber schuf, heisst Unecht (Mutterrecht); es findet sich nur in einzelnen, bedeutenderen Städten. Dagegen übernahmen die meisten Städte das Mutterrecht einer anderen Stadt als Tochterrecht. Die Tochterstadt holte sich von der Mutterstadt beim O. Rechtsbelehrung ein. Schliesslich entwickelte sich hieraus der O. zu einem Berufungsgericht, das jedoch nur nach den Akten entschied.




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