| oberste Dienstbehördeoberste Behörde des Dienstherrn, in dessen Geschäftsbereich der Beamte ein Amt bekleidet, in der Regel das jeweils zuständige Ministerium, für Gemeindebeamte die Gemeindevertretung bzw. der Gemeinderat. 
  
   
 Weitere Begriffe : Rechtshilfeabkommen | Einwanderung | Arbeitskampfrisiko | 
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