Oberster Gerichtshof

1) höchstes Gericht für Zivil- und Strafsachen in Österreich. Seine Spruchkammern sind mit 5 Richtern besetzt. Er ist für Zivilsachen stets letzte (dritte) Instanz. In Strafsachen gibt es zu ihm nur die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes, die aber kein echtes Rechtsmittel ist, da es in Strafsachen nur zwei Instanzen gibt. - 2) In der Bundesrepublik andere Bezeichnung für ein oberes Bundesgericht.




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