Obligationen

Im Wortsinne Verpflichtungen. Man kann also alle Schuldverhältnisse als Obligationen bezeichnen, das Schuldrecht wird im Ausland meist als «Obligationenrecht» bezeichnet. Bei uns hat sich der Begriff aber verengt und bezeichnet nur noch eine besondere Art von Wertpapieren, nämlich Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand oder der Industrie.




Vorheriger Fachbegriff: Obligation | Nächster Fachbegriff: Obligationenrecht, Schweizer


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen