OECD (Organization for Economic Cooperation and Development)

Auf Grund des Übereinkommens über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) v. 14. 12. 1960 (BGBl. 1961 II 1151), das die BRep. mit G v. 16. 8. 1961 (BGBl. II 1150) ratifiziert hatte, wurde die bisherige Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der OEEC unter Erweiterung und Umgestaltung ihrer Aufgaben fortgesetzt (vgl. Art. 15 des Abkommens). Mitglieder sind neben den meisten EU-Staaten Island, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Südkorea, Türkei und USA. Ziel der Organisation ist eine laufende enge Zusammenarbeit der Mitglieder zur Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten und zur Ausweitung des Welthandels (Art. 1-3). Zur Verwirklichung dieser Ziele kann die Organisation verbindliche Beschlüsse fassen sowie Empfehlungen an die Mitglieder richten und Vereinbarungen schließen (Art. 5). Die Organisation wird vertreten durch den Rat, der einen Exekutiv-Ausschuss einsetzt und einen Generalsekretär bestellt. Sitz ist Paris. Seit 2007 werden Gespräche mit China, Indien und Russland über die Frage einer Mitgliedschaft geführt.




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