Offenlegung

ist die öffentliche Darlegung.

Patentanmeldung, Rechnungslegung von Unternehmen und Konzernen, Jahresabschluss.




Vorheriger Fachbegriff: Offenkundigkeitsprinzip | Nächster Fachbegriff: Offenlegungspflicht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen