Ordnungsbehörde

Behörde, zu deren Aufgabenbereich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört (z.B. Gesundheitsamt, Ausländerbehörde); früher als Verwaltungspolizei bezeichnet (Gesundheitspolizei, Ausländerpolizei); heute oft als „Amt für öffentliche Ordnung" zusammengefaßt; landesrechtlich unterschiedlich geregelt.

ist die Behörde (Landesbehörde), deren Aufgabe die Wahrung und Sicherung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist (z. B. Bauordnungsbehörde, Gewerbeordnungsbehörde). Die O. steht damit (als Folge der sog. Entpolizeili- chung der Verwaltung) an der Stelle (teilweise auch neben) der früheren Polizeibehörde (Verwaltungsbehörde) (z. B. Baupolizei, Gesundheitspolizei). Sie wird auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigungen tätig. Lit.: Knemeyer, F., Polizei- und Ordnungsrecht, 10. A. 2004




Vorheriger Fachbegriff: Ordnungen | Nächster Fachbegriff: Ordnungsbehörden


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen