Organe, völkerrechtliche

eines Staates sind die zur völkerrechtlichen Vertretung gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten befugten Personen, also das Staatsoberhaupt, die Regierung, die Diplomaten und die Konsuln. I. w. S. sind v. O. auch die Organe völkerrechtlicher Gemeinschaften, z. B. der Vereinten Nationen und anderer Internationaler Organisationen.




Vorheriger Fachbegriff: Organe, staatliche | Nächster Fachbegriff: Organentnahme


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen