Patrimonialgerichte

Im Mittelalter kamen viele staatliche Gerichte durch Verpfändung oder Beleihung zur Ritterschaft, der dann die Einsetzung der Richter zukam. So entstanden die P.e und blieben vielfach bis zum Anfang des 19. Jh.s erhalten.




Vorheriger Fachbegriff: Patriarchat | Nächster Fachbegriff: Patrimonialgerichtsbarkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen