Paulinisches Privileg

Nach katholischem Verständnis ist (aufgrund Naturrechts) auch die (durch Beischlaf) vollzogene Ehe von Ungetauften unauflöslich, Unauflöslichkeit der Ehe. Eine Ausnahme bildet nur das Paulinische P.: eine solche Ehe kann im Interesse des katholischen Glaubens aufgelöst werden, wenn später ein Ehegatte getauft wird, der andere jedoch im Unglauben beharrt. Der Getaufte darf eine neue Ehe eingehen. Rechtsgrund dafür ist der Vorrang des wahren Glaubens (privilegium fidei) in Anlehnung an 1. Kor. 7, 12-15.




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