Personenfirma bedeutet eine Firma, die als sog. Firmenkern einen oder mehrere Personennamen enthält, z. B. Firma des Einzelkaufmanns, der OHG und KG; möglich auch bei AG und GmbH. Gegensatz: Sachfirma. Vgl. auch gemischte Firma.  
  
   
 Weitere Begriffe : diplomatische Immunität | Buchwert | Fünfprozentklausel  | 
					      
      			      				
 
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