Persönliche Eigenschaften

sind alle tatsächlichen und rechtlichen Merkmale und Verhältnisse einer Person, die für ihre Individualisierung, ihren Wert oder ihre Verwendbarkeit für irgendeinen Lebenszweck bedeutsam sind. Bedeutung: bei Geschäftsirrtum über p. Eigenschaft kann der Irrende anfechten, wenn p. E. verkehrswesentlich ist (z.B. Bank stellt neuen Kassierer ein ohne von dessen Vorstrafen wegen Diebstahls etwas zu wissen).




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