Pflege-Pauschbetrag

wird jährlich i. H. v. 924 EUR für die persönliche Pflege eines Hilflosen in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen gewährt (§ 33 b VI EStG). Vgl. Belastungen, außergewöhnliche (2 e).




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