Pharmazeutisch-technische Assistenten

Über die Voraussetzungen für die Ausübung einer Berufstätigkeit als ph.-t.A. (Vollendung des 18. Lebensjahres, Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung, 2-jähriger Lehrgang, 1/2 -jährige praktische Ausbildung in Apotheken, Bestehen einer staatl. Prüfung und Erlaubnis der Verwaltungsbehörde) sowie die erlaubten Tätigkeiten vgl. G über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) i. d. F. v. 23. 9. 1997 (BGBl. I 2349) m. spät. Änd. sowie Ausbildungsordnung v. 23. 9. 1997 (BGBl. I 2352) m. Änd.




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