= "nach dem Tode" erfolgte Eheschliessung Nachträgliche Eheschliessung von Gefallenen.
Vorheriger Fachbegriff: Posthoheit | Nächster Fachbegriff: Postmortale Vollmacht
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Jahresbilanz | Kirchenprovinz | sittenwidriges Geschäft
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews