Preussisches Allgemeines Landrecht

das Allgemeine Gesetzbuch für die preussischen Staaten, das unter massgeblichem Anteil von Carl Gottlieb Svarez 1791 verfasst wurde und das bürgerliche Recht einschl. der Nebengebiete, ferner das Straf-, Kirchen-,
Staats- und Verwaltungsrecht enthielt. Das römische Recht wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Das Preussische Allgemeine L. trat 1794 in Kraft und wurde erst durch das BGB am 1.1.1900 abgelöst.




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