Prozess

(lat. "processus" = Fortschritt, Fortgang), Gerichtsverfahren zur Durchsetzung privater oder öffentlich-rechtlicher Ansprüche (z.B. Zivil-, Straf-, Verwaltungsprozess). Das stufenweise "Fortschreiten" des P.es vollzieht sich nach den Vorschriften des jeweiligen Prozessrechtes (z. B. der ZPO, StPO Verwaltungsgerichtsordnung).

ist der rechtlich geordnete, von Lage zu Lage sich entwickelnde Vorgang zur Gewinnung einer richterlichen Entscheidung über ein behauptetes materielles Rechtsverhältnis. Der P. ist ein staatliches Verfahren, das die Selbsthilfe ersetzt. Er zerfällt nach der Gliederung der Gerichtsbarkeit in Zivilprozess und Strafprozess, Verwaltungsprozess sowie den P. vor dem Arbeitsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht und Verfassungsgericht. Prozessformular

Rechtsstreit.

Ein vom Gesetz mit besonderen Förmlichkeiten (Formalitäten) ausgestattetes Verfahren vor einem Gericht, in dem zwei Parteien einen Rechtsstreit austragen. Der Prozeß beginnt mit einer Klage, die dem Beklagten zur Stellungnahme übersandt wird. Dann lädt das Gericht die Parteien zu mindestens einer mündlichen Verhandlung. Am Schluß des Prozesses ergeht meist ein Urteil, gegen das ein Rechtsmittel gegeben ist. Wird ein solches eingelegt, geht der Prozeß in der nächsten Instanz weiter, wo wiederum eine mündliche Verhandlung stattfindet und ein Urteil ergeht. Manchmal kann auch gegen dieses Urteil noch ein Rechtsmittel eingelegt werden. Dieser normale Gang eines Prozesses gilt für alle Gerichtsverfahren mit Ausnahme des Strafprozesses, für den besondere Regeln gelten.




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