Prozeßbevollmächtigte

In allen Prozessen außer im -»Strafprozeß die von den Parteien mit ihrer Vertretung vor Gericht beauftragten -»Rechtsanwälte oder sonstigen zur Vertretung vor dem Gericht zugelassenen Personen (zum Beispiel Gewerkschaftsvertreter vor dem Arbeitsgericht). Die Prozeßbevollmächtigten handeln dem Gericht gegenüber für ihre Partei, die dann, wenn Anwaltszwang besteht, selbst keine wirksamen Anträge an das Gericht stellen kann. Sie erhalten dafür meist eine -»Gebühr, die aber die Partei, die den Prozeß gewinnt, von der unterliegenden Partei ersetzt verlangen kann.




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