Rechtssprichwort

ist das einen rechtlichen Tatbestand erfassende Sprichwort (z.B. Aller guten Dinge sind drei. Das Gut rinnt wie das Blut. Wer zuerst zur Mühle kommt, soll zuerst mahlen. Lügen haben kurze Beine. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht). Die deutschen Rechtssprichwörter gelten vielen als urtümliche Zeugnisse guten alten Rechts, lassen sich aber vor dem Hochmittelalter nicht belegen. Die Zahl der wirklich geläufigen Rechtssprichwörter ist ziemlich gering. Lit.: Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 6. A. 1998; Foth, A., Gelehrtes römisch-kanonisches Recht in deutschen Rechtssprichwörtem, 1971; Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, hg. v. Schmidt-Wiegand, R., 2002; Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005




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