Recycling

bezeichnet die technischen Prozesse, durch die Abfälle wieder verwertbar gemacht werden. So regelt die VO (EG) 282/2008 v. 27. 3. 2008 (ABl. L 86/9) die Zulassung von Recyclingverfahren für Kunststoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sollen.




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