Reichsvogt

Im Deutschen Reich bis 1806 setzte der König zur Verwaltung von Gebieten mit Krongü- tern und der Ausübung seiner dortigen Gerichtsbarkeit Reichsvögte ein. Den Mittelpunkt bildeten die Reichsstädte als Königspfalzen. Nach dem Erstarken der Städte und Territorien wurden die Reichsvogteien meist zu Land- und Stadtvogteien und wurden dann von den Reichsstädten übernommen.
Reine Rechtslehre, rechtsphilosophische Theorie von Kelsen, deren Ziel es ist, eine Rechtswissenschaft zu gewinnen, die frei von naturwissenschaftlichen, ethischen und politischen Elementen ist.




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