Rekurs

in Deutschland nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für Beschwerde, Einspruch oder Berufung. In Österreich: Rechtsmittel gegen die in Beschlussform ergehenden zivilgerichtlichen Entscheidungen, z.T. auch gegen verwaltungsbehördliche Entscheidungen.

wird im geltenden Recht nicht mehr als Begriff für einen Rechtsbehelf verwendet (früher für Beschwerde, Einspruch, Berufung). Im österreichischen Recht ist er noch gebräuchlich.




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