Restitutio in integrum

([lat.] Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) ist die im römischen Recht entwickelte verfahrensrechtliche Möglichkeit zur Beseitigung von sachwidrigen Ergebnissen durch Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands. Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005

ist die gemeinrechtliche Bezeichnung für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.




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