RF

Merkzeichen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für bestimmte Gruppen von Schwerbehinderten. Mit dem Eintrag RF im Schwerbehindertenausweis wird dokumentiert, dass einem Schwerbehinderten unter Berücksichtigung der Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag von 2005 zur Rundfunkgebührenbefreiung ein Nachteilsausgleich zusteht. Bei Bescheinigung der Voraussetzungen des Merkzeichen RF durch das dafür zuständige Versorgungsamt erlässt die Gebühreneinzugszentrale die Gebühren für den Betrieb bzw. das Innehaben von Rundfunk- und Fernsehgeräten.




Vorheriger Fachbegriff: Reziprokes Testament | Nächster Fachbegriff: Rheinbund


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen