Right of privacy

das Recht auf Wahrung der Privatsphäre; ein Schutzgut des allgemeinen Persönlichkeitsrechts




Vorheriger Fachbegriff: Riester-Rente | Nächster Fachbegriff: Rigorosum


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen