Sachenrechtsbereinigungsgesetz

ist das als Folge des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland (1990) geschaffene Gesetz zur Angleichung der unterschiedlichen sachenrechtlichen Rechtsverhältnisse. Lit.: Vossius, O., Sachenrechtsbereinigungsgesetz, 2. A. 1996




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