Sakramente

1. Die kath. Kirche kennt (can. 840 ff. CIC) 7 Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Bußsakrament, Krankensalbung, Weihe und Ehe. Neben diesen S. gibt es noch die Sakramentalien (z. B. Weihungen, Segnungen, Exorzismen). Die Taufe ist Voraussetzung für den gültigen Empfang aller übrigen S. Ordentliche Spender der Taufe sind Bischof, Priester und Diakon. Bei Todesgefahr kann auch ein Laie die Taufe vornehmen. Die Firmung setzt beim Spender die Bischofsweihe voraus. Nur Priester sind Spender der Eucharistie, des Bußsakraments und der Krankensalbung. Die Weihe verleiht die Befähigung zur Leitung, Lehre (Verkündigung) und Heiligung und begründet damit den Unterschied zwischen Angehörigen des Klerus und Laien. Man unterscheidet die Weihen zum Diakon, zum Priester und zum Bischof; ihr Empfang ist an zahlreiche persönliche Voraussetzungen gebunden. Die Ehe besteht auch nach kirchl. Auffassung ihrem Wesen nach in einem ehelichen Vertrag und Sakrament, das sich die Eheleute gegenseitig spenden; die Aufgabe der Kirche beschränkt sich auf die Eheassistenz. Der Codex iuris canonici regelt kirchengesetzlich die Vorbereitung auf die Ehe, die Ehehindernisse, die Rechtsform der Eheschließung, deren Ort und Zeit sowie ihre Wirkungen, die Trennung der Ehegatten und Lösung des Ehebandes, die Konvalidation der Ehe und die Wiederverheiratung.

2. In der evang. Kirche sind S. nur Taufe und Abendmahl. Durch die Taufe wird die Mitgliedschaft in der Kirche begründet. Das Taufgelübde wird nach vollendetem 14. Lebensjahr durch die Konfirmation erneuert und bestätigt. Das Abendmahl kann nur von Trägern des geistlichen Abendmahls gespendet werden. Über die Zulassung zum Abendmahl besteht innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) keine volle Übereinstimmung (vgl. Art. 4 Ziff. 4 der Grundordnung der EKD). In vielen Gliedkirchen werden Angehörige eines anderen in der EKD geltenden Bekenntnisses zugelassen, in keiner wird der von seelsorgerlicher Verantwortung getragene Zugang verwehrt.




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