Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren

Bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Gewinne der Kapitalgesellschaft zunächst an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Anschließend werden die ausgeschütteten Gewinne der Kapitalgesellschaft wieder zur Verfügung gestellt. Das Verfahren basiert darauf, dass von einer Kapitalgesellschaft ausgeschüttete Gewinne steuerlich niedriger belastet werden als einbehaltene (thesaurierte) Gewinne. Dies war bis einschließlich 2000 bei der Körperschaftsteuer gegeben. Demnach unterlagen thesaurierte Gewinne einer Kapitalgesellschaft einer Körperschaftsteuer-Belastung von 40 v. H. (von 1994 bis 1998: 45 v. H.), ausgeschüttete Gewinne hingegen nur einem Steuersatz von 30 v. H. Der Anteilseigner erhielt bei Ausschüttung eine bei seiner Einkommensteuer anzurechnende Steuergutschrift. Ab 2001 wurde das körperschaftssteuerliche Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Das Einkommen der Kapitalgesellschaft wird grundsätzlich ab 2001 mit einer definitiven Körperschaftsteuer i. H. v. 25 v. H. belegt. Die Anteilseigner haben Ausschüttungen zur Hälfte zu versteuern. Eine Anrechnung von Körperschaftsteuer findet nicht mehr statt. Das S.-Verfahren hat daher seine Bedeutung verloren. Relevanz behält es jedoch bei den Übergangsregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren.




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