Scheckabkommen

Abkommen zwischen den Kreditinstituten untereinander und der Deutschen Bundesbank zur Regelung des beleglosen Einzugs von Scheckgegenwerten ohne Vorlage des Originalschecks (BSE-Verfahren), der Bestimmungen über den beleglosen Einzug von Scheckgegenwerten mit gesonderter Vorlage der Originale (GSE-Verfahren), der Rückgabe nicht eingelöster Schecks und der Bestimmungen über Ersatzstücke für verloren gegangene Schecks und sonstige Einzugspapiere.




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