Schengener Abkommen

ist das am 14. 6. 1985 zunächst zwischen den Regierungen Deutschlands, Frankreichs, der Niederlande, Belgiens und Luxemburgs getroffene, seit 26. 3. 1995 für Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Spanien und Portugal, seit 26. 10. 1997 für Italien, seit 1.12. 1997 für Österreich, seit 1.1. 2000 bzw. 26. 3. 2000 für Griechenland bzw. seit 25. 3. 2001 auch für Dänemark, Schweden und Finnland sowie über Zusatzabkommen auf Grund der Nordischen Passunion auch für Norwegen und Island und weitere Abkommen 2005 für die Schweiz verwirklichte, im Bedarfsfall zeitweise teilweise außer Kraft setzbare Abkommen zum schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Lit.: Hummer, W./Obwexer, W., Die Schengener Abkommen, 1996; Haas, N., Die Schengener Abkommen, 2001




Vorheriger Fachbegriff: Schengen-Visum | Nächster Fachbegriff: Schengener Übereinkommen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen