Schlechtlieferung

Verkäufer obliegt es bei einer Bringschuld, die verkaufte Sache dem Käufer zu liefern; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Käufer die Rechte aus Verzug geltend machen; erfolgt die Lieferung mangelhaft (z.B. Sache wird beschädigt), so kann der Käufer in der Regel Gewährleistungsansprüche wegen Sachmangel oder Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung geltend machen.




Vorheriger Fachbegriff: Schlechtleistung | Nächster Fachbegriff: Schlechtpunktverfahren


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen