Schutzwald

1.
S. ist ein Wald, der seiner Lage nach Schutzfunktionen erfüllt (z. B. im Umweltschutz, Naturschutz, aber auch gegen Lawinen, Felsstürze, Erdabrutschungen, Hochwasser usw.). Die Erhaltung von S. wird durch Vorschriften der Waldgesetze gesichert (Waldschutz).

2.
Über Schutzwaldungen an Bundesfernstraßen (§ 10 FStrG) vgl. Autostraßen (3).




Vorheriger Fachbegriff: Schutzwaffen | Nächster Fachbegriff: Schutzwehr


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen