Schutzzweckeiner Norm ist das Ziel, zu dessen Schutz ein Rechtssatz aufgestellt worden ist. Lit.: Degener, W., Die Lehre vom Schutzzweck der Norm und die strafgesetzlichen Erfolgsdelikte, 2001
Weitere Begriffe : Unterzeichnung | materielles Recht | halbherziger Rücktritt |
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