Schutzzweck

einer Norm ist das Ziel, zu dessen Schutz ein Rechtssatz aufgestellt worden ist. Lit.: Degener, W., Die Lehre vom Schutzzweck der Norm und die strafgesetzlichen Erfolgsdelikte, 2001




Vorheriger Fachbegriff: Schutzzoll | Nächster Fachbegriff: Schutzzweck der Norm


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen